Teilnahmebedingungen zum Beschleunigungsrennen über die ¼- Meile-Distanz

 

ACHTUNG!!!

Die/der Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schadensfälle! Beschädigungen können nicht ausgeschlossen werden und obliegen der Verantwortung der Teilnehmer!

  • Die Teilnahme am Beschleunigungsrennen kann nur nach Anmeldung erfolgen.
  • Es besteht kein Anspruch auf Startzulassung.
  • Ein Befahren der Strecke zu den Programmzeiten ist nur teilnehmenden, angemeldeten Fahrzeugen gestattet.
  • Das Sicherheitspersonal hat jederzeit, ohne Angabe von Gründen, das Recht, die Startzulassung aufzuheben.
  • Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der STVO.
  • Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist stets Folge zu leisten.
  • Das teilnehmende Fahrzeug muss polizeilich zugelassen, haftpflichtversichert,  verkehrstüchtig, in technisch einwandfreiem Zustand sein und über eine gültige HU verfügen. Bei Fahrzeugen, die über keine gültige Zulassung verfügen oder Spezialbauten, wird vor Ort eine technische Abnahme durchgeführt.
  • Der Teilnehmer muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen
  • Der Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein
  • Der Transport von losen Gegenständen ist untersagt.
  • Lachgaseinspritzung ist dem Sicherungspersonal anzuzeigen! Bei Lachgaseinspritzung besteht Helmpflicht.
  • Unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln ist die Teilnahme strikt untersagt.
  • Der Start darf erst nach Freigabe durch das Sicherungspersonal und erfolgter Ampelschaltung „grün“ erfolgen.
  • Rückwärtsfahren, Wenden oder Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist strengstens untersagt!
  • Während der Fahrt sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.
  • Bei rot schwenkender Flagge durch den Streckenposten ist eine sofortige Gefahrenbremsung einzuleiten.
  • Mit Überqueren der Ziellinie wird der Bremsvorgang unter Beibehaltung der Fahrtrichtung und Rücksichtnahme auf den Wettbewerbsgegner eingeleitet.
  • Sollte der Rennteilnehmer Gegenstände der Messtechnik im Start- und Zielbereich durch An- bzw. Gegenfahren beschädigen, haftet dieser vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Selbiges gilt für die Beschädigung der Sicherheitsleuchten auf dem Rollfeld.
  • Die Strecke ist auf dem kürzesten ausgewiesenem Weg zu verlassen.
  • Nach Verlassen der Beschleunigungsstrecke  ist im Veranstaltungsgelände wie vorgeschrieben Schritttempo zu fahren.
  • Auf der 1/4-Meile gilt HELMPFLICHT! Bitte bringt alle einen eigenen Helm mit! Weitere Infos bekommt ihr || hier ||.