Versicherungswirtschaft: Die KFZ-Typklassen zum Jahr 2015

Jüngst veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die KFZ-Typklassen für das Jahr 2015. Das vom GDV errechnete und erstellte Typklassen-Verzeichnis ist ein wichtiges Instrument für die Versicherer, wenn es um KFZ-Versicherungen wie die KFZ-Haftpflicht-, die KFZ-Teilkasko- oder die KFZ-Vollkaskoversicherung geht.

Doch nicht nur für die Versicherer und die Berechnung des Versicherungsbeitrages spielen die Typklassen als Tarifmerkmal eine wichtige Rolle: Sparfüchse als auch junge Fahranfänger können bei einem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf gezielt nach günstigen Typklassen schauen und unter Umständen viel Geld bei der KFZ-Versicherung sparen.

Versicherungswirtschaft: Was sind KFZ-Typklassen?

Grundsätzlich gilt: Je weniger Schäden ein Fahrzeug verursacht, desto niedriger ist auch die Typklasse. Denn in den von der GDV errechneten Typklassen spiegeln sich die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Fahrzeugmodells wieder. Doch nicht nur Sparfüchse, sondern auch Fahranfänger sollten einen Blick auf das Typklassen-Verzeichnis werfen. Im Gegensatz zur Schadensfreiheitsklasse bei der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (SF-Klasse) können junge Fahrer allein bei der Auswahl des entsprechenden Fahrzeugs viel Geld sparen.

Die Typklassen richten sich nämlich nicht nach der Fahrerfahrung des Fahrers, sondern nach den Schaden- und Unfallbilanzen des jeweiligen Automodells. Sowohl die Schäden selbst als auch reparierte Reparaturkosten bei dem jeweiligen Fahrzeug beeinflussen die Typklasse. Während die Fahrweise und die Fahrzeugart (z.B. Cabriolet, Coupé) hauptsächlich die Typklassen in der KFZ-Haftpflicht beeinflussen, fließen bei der Berechnung der Typklassen in den Kaskoversicherungen auch Diebstähle, Brände, Glasschäden oder sogar Schäden durch Naturgewalten mit ein. Insgesamt gibt es 16 Typklassen in der KFZ-Haftpflicht (10-25), 24 Typklassen in der Teilkaskoversicherung (10-33) und 25 Typklassen in der Vollkaskoversicherung (10-34).

SF-, Regional- und Typklassen: Wichtig für unerfahrene Fahranfänger

Fahranfänger sind häufiger in Unfälle verwickelt als erfahrene Fahrer, die auf Jahrzehnte lange Fahrpraxis zurückblicken können. Deshalb ist es nicht unüblich, dass die Versicherungsbeiträge für typische Fahranfänger-Autos höher sind und für Fahranfänger eher untypische Fahrzeugmodelle oftmals günstiger eingestuft werden. Je höher die Typklasse eines Fahrzeuges ist, desto höher ist in der Regel auch die KFZ-Versicherung. Dennoch richtet sich die fällige Versicherungsprämie aber nicht nur nach der Typklasse: Der Beitrag für die KFZ-Versicherung wird nämlich auch durch die Schadensfreiheitsklasse und die Regionalklasse wesentlich beeinflusst, weshalb eine günstige Typklasse nicht immer mit einem insgesamt günstigen Versicherungsbeitrag einhergehen muss. In welche Typklasse ein jedes Fahrzeugmodell eingestuft wird, kann man auf dem Internet-Auftritt des GDV herausfinden.

Kaskoversicherungen nicht immer nötig

BMW 518d

Neben der Auswahl eines in den Typklassen günstig eingestuften Fahrzeugs stellt sich für Fahranfänger auch oftmals die Frage, welcher Versicherungsschutz überhaupt benötigt wird. Denn gerade bei älteren Modellen lohnen sich die vergleichsweise hohen Versicherungsprämien durch Kaskoversicherungen nicht, so dass bei besonders günstigen Gebrauchtwagen guten Mutes auf die Teil- und Vollkaskoversicherung verzichtet werden kann. Bei der Auswahl der richtigen und günstigen KFZ-Versicherung helfen oftmals Ratgeber: Beispielsweise vergleicht Autobild.de regelmäßig Versicherungstarife und nennt zahlreiche Tipps, wie man bei der Autoversicherung ordentlich Geld sparen kann.

Versicherung wechseln

BMW 220i Coupé, Mineral Grey Metallic, Sport Line, 135/184 kW/PS

Neben der Recherche nach Regional- und Typklassen lohnt sich auch oftmals ein Wechsel der KFZ-Versicherung. Dabei ist es wichtig, die alte Versicherung rechtzeitig und fristgerecht zu kündigen. In der Regel können Autofahrer ihre KFZ-Versicherung bis zum 30. November eines jeden Jahres kündigen. Erhöht sich die Prämie dank Typklassen- oder Regionalverzeichnis, können Versicherte auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und innerhalb von 30 Tagen fristlos kündigen. Bei den meisten Versicherern genügt ein einfaches Fax – besser ist jedoch ein Einschreiben samt Rückschein.

Portale oder Makler zu Rate ziehen

Doch bevor man die KFZ-Versicherung wechselt, lohnt sich oftmals ein Blick in Preisvergleichs-Portale. Wer bei der Fülle an Portalen den Überblick verliert, kann sich auch von einem unabhängigen Makler beraten lassen.