Günstige BMW Versicherung / Haftpflicht – der Vergleich

Günstige Kfz-Versicherung: Sparen beim Wechsel

Du suchst die günstigste KFZ-Versicherung für Deinen BMW? Vergleiche einfach hier:

Günstige Kfz-Versicherung: Sparen beim Wechsel

Du suchst die günstigste KFZ-Versicherung für deinen BMW? Vergleiche einfach hier. Dabei ist es egal, ob man einen BMW 1er, BMW 2er, BMW 3er, BMW 5er oder ein anderes BMW-Modell wie einen BMW X1, X2, X3, X4, X5 oder BMW X6 fährt. Der Versicherungsvergleich für BMW-Modelle und andere PKWs lohnt sich immer.

Egal, ob Haftpflichtversicherung oder Teilkasko und Vollkasko: In den meisten Fällen rentiert sich ein Wechsel der Versicherung und man spart bares Geld trotz gleicher oder vergleichbarer Leistungen.

Wer die richtige Kfz-Versicherung (egal ob Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung) wählt und Leistungsumfänge sowie Zusatzleistungen auf seine individuellen Bedürfnisse anpasst, kann ordentlich Geld einsparen. Insbesondere während der Wechselsaison im Herbst lohnt es sich, Versicherungstarife bei der Kfz-Versicherung zu vergleichen. Vergleichsportale bieten hier eine faire und realistische Chance, die einzelnen Leistungen und Preise direkt gegenüberzustellen.  Für die meisten Versicherungsnehmer ist am 30. November der Stichtag, an dem die bereits vorhandene Autoversicherung gekündigt werden kann.

Zum Vergleich und Tarifcheck: Günstige Kfz-Versicherung im Vergleich

Preiserhöhungen für den Verbraucher nicht gleich ersichtlich

„Kfz-Halter sollten die Beitragsrechnung für das kommende Jahr genau prüfen“, schreibt das Vergleichsportal Check24. „Blieb der Versicherungsnehmer im abgelaufenen Jahr unfallfrei, verbessert sich 2018 seine Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse). Dadurch verringert sich der Versicherungsbeitrag. Versicherer können dadurch Preiserhöhungen leicht kaschieren.“ Tatsächlich sind Preiserhöhungen für den Verbraucher nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Laut Check24 wissen viele Versicherungsnehmer nicht, dass selbst bei geringeren Versicherungsbeitragen noch enormes Sparpotenzial möglich ist. Um versteckte Preiserhöhungen bei gesunkenen Beiträgen zu vermeiden, lohnt sich ein Preisvergleich bei der Kfz-Versicherung. Ein Blick in Vergleichsportale kann sich vor allen Dingen bei der wettbewerbsintensiven Wechselsaison am Ende des Jahres lohnen. Die meisten Kfz-Versicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr enden am 31. Dezember des laufenden Jahres. Bis zum 30. November können Verbraucher ihre Kfz-Versicherung in aller Regel ordentlich kündigen. Und im Falle einer – versteckten – Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Wer vom Sonderkündigungsrecht (mehr dazu weiter unten) bei der Kfz-Versicherung Gebrauch macht, kann unter Umständen von einem hohen Einsparpotenzial profitieren.

Schreiben bis zur Kündigungsfrist

Wichtig: Wer die Autoversicherung im November kündigen möchte, sollte sich nicht allzu viel Zeit lassen. Das Schreiben an den bisherigen Versicherer muss nämlich bis zum 30. November – noch vor Ablauf der Kündigungsfrist – vorliegen. Wird die Kündigung per Post eingereicht, ist nicht der Poststempel maßgebend. Für die Kündigungsfrist ist dabei stets das Empfangs- und Eingangsdatum bei Kfz-Versicherer entscheidend. Wer per Fax kündigt, kann die Kündigung noch am Stichtag einsenden. Dann gilt das Datum auf dem Sendungsbeleg als Nachweis zur Einhaltung der Kündigungsfrist. Eine Kündigung der Autoversicherung per Email ist bei den meisten Versicherungen nicht möglich. Die Kündigung der Kfz-Versicherung ist leicht – selbst Vergleichsportale wie Check24.de bieten eine kostenlose Mustervorlage für die Kündigung der Kfz-Versicherung zum Download an.

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

In verschiedenen Fällen kann die Kfz-Versicherung mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Dieses Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich geregelt und schützt den Verbraucher beispielsweise im Rahmen von Beitragserhöhungen. In folgenden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung möglich:

  1. Erhöhung der Beiträge ohne Leistungsanpassung

Sofern der Versicherer die Versicherungsbeiträge sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung ohne Leistungsanpassung anhebt, kann die Versicherung vom Versicherungsnehmer außerordentlich gekündigt werden. Beitragserhöhungen können aufgrund einer Neuordnung der Regionalklasse sowie Typklasse oder eine neue Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu einem höheren Versicherungsbeitrag führen.

  1. Erhöhung der Beiträge im Schadensfall

Wenn die Versicherung aufgrund eines Unfalls die Beiträge erhöht, ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung möglich. Das Recht zur Sonderkündigung im Schadensfall gilt übrigens nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den Versicherer. Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer müssen jedoch die Fristen zur Kündigung nach der Schadensregulierung einhalten. Eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist im Schadensfall auch möglich, wenn sich die Beiträge nicht erhöht haben. Es genügt bereits, wenn der eigene Versicherer in der Schadensregulierung eingebunden war.

  1. Fahrzeugwechsel

Sofern man sich einen neuen PKW zulegt, kann der Versicherungsnehmer ebenfalls von der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen und sofort eine neue Kfz-Versicherung abschließen.

Auf die Leistungen achten und zwischen Voll- und Teilkasko abwägen

Durch den Tarifcheck der Kfz-Haftpflichtversicherung bietet sich enormes Einsparpotenzial an.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und daher Pflicht. Die Haftpflichtversicherung fürs Auto deckt Schäden an fremden Fahrzeugen – aber auch an Personen und Gütern – ab. Die Haftpflichtversicherung reguliert allerdings nur, wenn der materielle oder immaterielle Schaden durch den Gebrauch des eigenen Fahrzeugs verursacht wurde. Kfz-Haftpflichtversicherungen können sich nicht nur aufgrund höherer Deckungssummen, sondern auch im Rahmen von zusätzlichen Leistungen im Preis stark unterscheiden. Viele Versicherer integrieren selbst in der Kfz-Haftpflicht Zusatzleistungen wie Schutzbriefe, grobe Fahrlässigkeit, Auslandsschadensschutz oder einen Rabattschutz. Ob man solche optionalen Zusatzleistungen wirklich benötigt, hängt letztlich vom eigenen Empfinden und dem Fahr- sowie Nutzungsverhalten ab. Die Deckungssummen der meisten Haftpflichtversicherer liegen in der Regel über dem gesetzlichen Minimum – auf eine höhere Deckungssumme kann daher verzichtet werden.

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Kfz-Kaskoversicherung nicht die Schäden Dritter, sondern Schäden am eigenen Fahrzeug. Ob man auch eine freiwillige Kaskoversicherung abschließt, hängt maßgeblich vom versicherten PKW-Modell ab. Bei Fahrzeugen mit geringem Wert sollte auf die teure Teil- und Vollkaskoversicherung verzichtet werden. Bei neueren Gebrauchtwagen sowie bei Neufahrzeugen sollte in der Regel eine Vollkaskoversicherung gewählt werden. Eine Vollkaskoversicherung ist besonders dann empfehlenswert, wenn der eigene PKW finanziert ist. Tipp: Damit der Beitragssatz der Vollkaskoversicherung möglichst gering ausfällt, kann man den Eigenanteil höher ansetzen.

Die Wahl einer günstigen Teilkaskoversicherung kann sich je nach Leistungsumfang immer lohnen – insbesondere Wildunfälle sollten von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sein. Im Idealfall sollte der Versicherer nicht nur Unfälle mit Haarwild, sondern auch Unfälle mit allen Wirbeltieren versichern. Außerdem sollten Glasschäden sowie Marderbisse und deren Folgeschäden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sein. Nicht zu vernachlässigen sind auch Schäden durch Brände und Explosionen, Raub und Diebstahl sowie Teildiebstahl oder Schäden durch höhere Gewalt – etwa Hagel, Sturm, Überschwemmung und Blitzschlag.