Seit Beginn des Jahres 2021 hat sich das Steuern von Drohnen innerhalb der Europäischen Union grundlegend verändert. Die EU-Drohnenverordnung brachte neue Regelungen und Führerscheine mit sich, die darauf abzielen, die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen und einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen zu etablieren. Diese Veränderungen sind besonders relevant für Drohnenpiloten, da sie nun zwischen zwei Arten von Nachweisen wählen können: den EU-Kompetenznachweis A1/A3, bekannt als der „kleine Drohnen-Führerschein“, und das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2, der „große Drohnen-Führerschein“. Diese Einteilung dient dem Ziel, die Kompetenzen der Piloten entsprechend den Betriebsrisiken und Einsatzgebieten der Drohnen zu klassifizieren.
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Der EU-Kompetenznachweis A1/A3
Der kleine Drohnenführerschein richtet sich an Piloten von Drohnen, die in die Kategorie OPEN A1 oder A3 fallen. Dieser Führerschein bescheinigt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten für den Umgang mit Drohnen niedriger Risikoklasse oder für den Einsatz in weniger kritischen Flugzonen. Eine Besonderheit dieses Nachweises ist, dass er für den Betrieb aller Drohnen erforderlich ist, außer für solche der Drohnenklasse C0 oder Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse, die ein Abfluggewicht von unter 250g aufweisen.
Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Der große Drohnenführerschein, das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2, setzt vertiefte Kenntnisse über die Steuerung von Drohnen voraus. Dieses Zeugnis ist für Piloten gedacht, die Drohnen der Klasse C2 steuern möchten, insbesondere in dichter besiedelten Gebieten. Es ermöglicht das Fliegen mit schwereren Drohnen und in einer höheren Risikoklasse, verglichen mit dem Betrieb, der mit dem kleinen Drohnenführerschein abgedeckt wird. Die Erlangung des EU-Fernpiloten-Zeugnisses A2 erfordert nicht nur den erfolgreichen Abschluss des kleinen Drohnenführerscheins, sondern auch ein praktisches Selbst-Training sowie die Teilnahme an einer Theorie-Prüfung bei einer offiziell anerkannten Prüfstelle. Diese Prüfung kann komplett online absolviert werden und umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen aus unterschiedlichen Fachbereichen.
Wichtige Voraussetzungen und Prozesse
Die Vorbereitung auf das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 ist anspruchsvoll und umfasst sowohl praktische als auch theoretische Elemente. Nach erfolgreichem Abschluss der Theorieprüfung muss das Zeugnis beim Luftfahrtbundesamt oder der jeweiligen Landesbehörde beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer des Zeugnisses beträgt fünf Jahre, nach deren Ablauf eine Erneuerung oder Auffrischung notwendig wird. Die Kosten für die Teilnahme an den erforderlichen Schulungen und Prüfungen variieren je nach Anbieter und können zwischen 100 bis etwa 500 Euro liegen, was einen Vergleich der verschiedenen Dienstleister ratsam macht.
Relevanz des großen Drohnenführerscheins
Der große Drohnenführerschein ist insbesondere für den Betrieb von C2-Drohnen in der Drohnen-Unterkategorie A2 von Bedeutung. Er ermöglicht den Betrieb der Drohnen in näherer Distanz zu Menschen oder in Wohngebieten unter bestimmten Bedingungen. Mit dem Ablauf der Übergangsfrist für Bestandsdrohnen Ende 2023 ändern sich die Regelungen für diese Drohnen, wobei die Klassifizierung in die Kategorien OPEN A1 oder A3 entscheidend wird.