Drohnen-Haftpflichtversicherung: Tipps und Ratgeber

Egal ob man nun gewerblich oder privat eine Drohne nutzt: Eine Haftpflichtversicherung ist für den Quadrocopter oder Multikopter absolute Pflicht! Die unbemannten Flugobjekte können bei einem Defekt enorme Schäden anrichten. Deshalb sollte man sich beim Kauf einer Drohne um eine Haftpflichtversicherung kümmern. Diese ist innerhalb Deutschlands gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor hohen Kosten im Schadensfall. www.Drohnen.de klärt die Unterschiede der erhältlichen Drohnen-Versicherungen.


Brauche ich eine Drohnen-Haftpflichtversicherung?

Drohnen und Quadrocopter gehören längst zum Ausrüstungs-Repertoire der meisten Fotografen und Cinematografen. Die smarten Flugroboter ermöglichen den Blick aus einer ungeahnten Perspektive. Die Vielfältigkeit an Motiven kennt dabei kaum Grenzen – egal ob nun Personen, Landschaften, Architektur oder Kraftfahrzeuge wie Autos und Boote. Wanderurlauber, Mountainbiker, Wintersportler sowie Profi-Fotografen und Hobby-Fotografen nutzen Drohnen, um Erlebnisse und Erinnerungen aus einer spektakulären Ansicht festzuhalten. Was jedoch nicht jeder Pilot weiß: Innerhalb Deutschlands ist bei der Nutzung einer Drohne eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Es spielt dabei erst einmal keine Rolle, ob man das Fluggerät nun privat oder gewerblich nutzt. Bei beiden Einsatzzwecken ist eine Haftpflichtversicherung obligat. Es spielt auch keine Rolle, ob man ein klassisches Einsteigergerät wie den DJI Mavic Pro und DJI Mavic II, DJI Mavic Air oder High-End-Geräte wie den DJI Phantom 4 oder DJI Inspire 1 nutzt. Das Startgewicht der Kameradrohne spielt bei der Wahl einer Drohnen-Haftpflichtversicherung keine Rolle. Unabhängig vom Startgewicht unterliegen gemäß § 43 Abs. 2 LuftVG so genannte Luftfahrzeuge der Versicherungspflicht (mehr zum rechtlichen Thema). Flugmodelle wie Drohnen werden wiederum gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG als Luftfahrzeuge eingestuft. Die Pflicht für eine Haftpflichtversicherung besteht demnach bereits seit 2005. Gibt es Schäden durch einen Absturz oder einen technischen Defekt, haftet stets der Pilot der Kameradrohne.

Der große Versicherungsvergleich: Drohnen-Haftpflichtversicherung im Vergleich

Was kostet eine Drohnen-Haftpflichtversicherung

Wer mit einer Kameradrohne auf Motivjagd gehen möchte, kann im Vorfeld natürlich bei der herkömmlichen Privat-Haftpflichtversicherung nachfragen, ob Drohnen-Modelle und Modellflugsport im Tarif inkludiert sind. In der Regel ist das jedoch nicht der Fall. Meistens verfügen private Haftpflichtversicherungen nicht über die entsprechende Deckungssumme, die bei einer Drohnen-Haftpflichtversicherung ebenfalls gesetzlich geregelt ist. Damit Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden durch Drohnen und andere Flugmodelle ausreichend abgedeckt sind, ist in der Regel eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung notwendig.

Gewerbliche Drohnen-Haftpflicht und private Drohnen-Haftpflicht

Bei einer Drohnen-Haftpflichtversicherung gibt es unterschiedliche Tarife zu unterschiedlichen Preisen. Der Deckungsumfang einer solchen Flugmodell-Haftpflichtversicherung kann sich je nach Anbieter und Tarif enorm unterscheiden. Man sollte sich daher vor dem Online-Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung darüber informieren, welche Leistungen im Tarif enthalten sind. Schon bei der Auswahl der Haftpflichtversicherung muss man zwischen privaten Tarifen und gewerblichen Tarifen entscheiden. Die gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung ist meist teurer. Sie ist speziell dann vorgesehen, wenn der Pilot mit der Kameradrohne gewerbliche bzw. kommerzielle Ziele verfolgt. Denkbare Einsätze bei der gewerblichen Nutzung von Drohnen finden sich in der Land- und Forstwirtschaft. Aber auch Vermessungsaufgaben, Inspektionsaufgaben, Forschungsaufgaben sowie Einsätze in der Industrie sowie der Feuerwehr- und Polizeiarbeit sind im Rahmen der gewerblichen Nutzung denkbar. Bereits bei der Wahl zwischen privaten und gewerblichen Versicherungstarifen sollte man sich daher frühzeitig Gedanken machen, ob man die Kameradrohne rein zur privaten Sport- und Freizeitgestaltung einsetzen oder beispielsweise Dienstleistungen anbieten möchte.

Pflichtversicherungssumme für Drohnen-Haftpflicht

Tarife und Preise einer Drohnen-Haftpflicht können sich aber auch durch die Deckungssumme unterscheiden. Innerhalb Deutschlands gibt es eine Pflichtversicherungssumme für Drohnen-Haftpflichtversicherungen, die sich im Bereich von einer Million Euro (1 Mio. Euro) für Personen- und Sachschäden bewegt. Die Deckungssummen können variieren und sollten vor Abschluss unbedingt in Erfahrung gebracht werden. Prinzipiell gilt: Je höher die Deckungssumme, desto besser. Reicht die Deckungssumme im Schadensfall nicht aus, haftet der Steuerer der Kameradrohne mit dem Mehrbetrag durch sein privates Vermögen.

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Sonstiges: Welche Detailleistungen sind inkludiert?

Im Detail können Haftpflichtversicherungen verschiedene Leistungen beinhalten oder explizit ausschließen. Da die Anwendungsfälle sowie Funktionen einer Kameradrohne sehr vielfältig sind, sollte man im Detail auf verschiedene Leistungen achten. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz auch außerhalb von Modellflugplätzen gilt. Außerdem unterscheiden viele Haftpflichtversicherungen zwischen Indoor- und Outdoor-Einsätzen. Das so genannte „freie Fliegen“ in Wald und auf Wiesen sollte von der Drohnen-Haftpflichtversicherung umfasst sein. Ähnliches gilt auch für Flüge mit einer Kamera oder aber so genannte FPV-Flüge, bei denen die Kameradrohne mittels Videobrille oder Videomonitor gesteuert wird. Man sollte auch nachfragen, ob automatisierte Flüge – beispielsweise via Autopilot bzw. intelligente Flugfunktionen wie Waypoints, POI oder ActiveTrack – inkludiert sind.

Wer darf die Kameradrohne steuern – wieviele Drohnen sind umfasst?

Die meisten Haftpflicht-Versicherungen für Drohnen und Flugmodelle setzen einen Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands voraus. Bei vielen Versicherungen wird der Versicherungsnehmer zugleich mit dem Steuerer bzw. Piloten des Flugmodells gleichgesetzt. Manchmal werden jedoch nicht nur Schäden durch Versicherungsnehmer bzw. Halter der Drohne, sondern auch Schäden durch Dritte abgedeckt. Dritte, also weitere Nutzer des Flugmodells, müssen in der Regel nicht explizit angegeben werden, so dass die Versicherung auch dann greift, wenn Freunde, Familie oder Bekannte mit der Kameradrohne unterwegs sind. Einige wenige Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen sind streng an die Seriennummer eines Flugmodells gebunden – die Anzahl der möglichen Steuerer ist dann oftmals unbegrenzt. Mancherlei Drohnen-Haftpflichtversicherungen bieten eine unbegrenzte Anzahl an Flugmodellen. Das bedeutet, dass der Haftpflichtversicherungsschutz nicht an ein bestimmtes Flugmodell eingeschränkt wird. So ist immer das Flugmodell versichert, das gerade im Einsatz bzw. in der Luft ist.

Drohnen-Haftpflicht: Online abschließen – schnell und günstig?

Die meisten Haftpflicht-Pakete für Drohnen weisen eine Vertragsdauer von mindestens einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf. Moderne Versicherungsgesellschaften bieten den Online-Abschluss einer Drohnen-Versicherung an. Die Versicherungsprämie wird via PayPal bezahlt und die Vertragsunterlagen bzw. die Versicherungspolice werden per Email versandt. Dabei ist natürlich in den konkreten Vertragsbedingungen darauf zu achten, wann der Versicherungsbeginn stattfindet.

Drohnen-Haftpflicht: Nicht nur erhebliche Preisunterschiede

Die Kosten einer Haftpflichtversicherung für Drohnen können sich von Anbieter zu Anbieter erheblich unterscheiden. Aber auch der konkrete Versicherungsumfang sollte im Detail geprüft und genauer unter die Lupe genommen werden. Ausschlussklauseln und der Ausschluss von Flugfunktionen können dafür sorgen, dass die Versicherungsgesellschaft im Fall der Fälle die Kosten des Schadens nicht übernimmt.