Achtung Autofahrer: Änderungen im Bußgeldkatalog und Punktesystem 2014

Im neuen Jahr müssen sich Autofahrer neuen Rechten und Pflichten stellen. Der Bußgeldkatalog 2014 birgt einige Änderungen, doch auch in Sachen Punktesystem oder Warnwesten-Pflicht gibt es einiges zu beachten.

Nur noch acht statt 18 Punkte

Ab 01. Mai 2014 müssen Verkehrsteilnehmer mit verschiedenen Änderungen im Punktesystem rechnen. So kann und wird der Führerschein bereits ab acht (8) Punkten entzogen – bisher lag die Grenze für den Führerscheinentzug bei 18 Punkten. Das neue Punktesystem sieht statt einen bis sieben Punkte nur noch einen, zwei oder drei Punkte vor. Entsprechend verändert sich auch die Punkteskala, die mit dem alten System folgend verglichen werden kann. Außerdem werden am 30.04.2014 solche Punkte vom Konto abgezogen, die es nach der neuen Reform nicht mehr geben würde.

  • 1 Punkt = 1 bis 3 Punkte
  • 2 Punkte = 4 bis 5 Punkte
  • 3 Punkte = 6 bis 7 Punkte
  • 4 Punkte = 8 bis 10 Punkte
  • 5 Punkte = 11 bis 13 Punkte
  • 6 Punkte = 14 bis 15 Punkte
  • 7 Punkte = 16 bis 17 Punkte
  • 8 Punkte = 18 und mehr Punkte

Was mit den alten Punkten außerdem passiert und wo die Vorteile der Reform 2014 liegen, erklärt auch der ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe im folgenden Video:

Bessere Differenzierung zugunsten der Gerechtigkeit

Im Großen und Ganzen werden mit der Bußgeld- und Punkte-Reform 2014 nur noch solche Verstöße mit Punkten bestraft, die die Verkehrssicherheit gravierend beeinflusst haben. In Sachen Punktekonto zählen also vor allem sicherheitsgefährdende Vergehen (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstöße), nicht Ordnungswidrigkeiten oder nicht-sicherheitsrelevante Verkehrsdelikte wie Fahrerflucht, Beleidigung oder das Zuparken von Feuerwehr oder Rettungsausfahrten. Im Übrigen kommen keine neuen Verstöße hinzu, die mit Punkten bisher nicht bestraft worden sind.
Eine bessere Differenzierung soll das Punktesystem klarer und vor allem gerechter gestalten. Anders als von vielen Autofahrern erhofft ermöglicht die Reform aber keinen Freibrief für Jedermann, denn je nach Vergehen ist das Punktekonto auch schneller voll.

Die Punkte- und Bußgeld-Reform 2014 will vor allem die Verkehrssicherheit erhöhen und für mehr Gerechtigkeit sorgen. (Foto: ADAC Presseportal)
Die Punkte- und Bußgeld-Reform 2014 will vor allem die Verkehrssicherheit erhöhen und für mehr Gerechtigkeit sorgen. (Foto: ADAC Presseportal)

Punkte-Abbau durch freiwillige, aber nicht pflichtgemäße Seminare

Auch bezüglich Punkte-Abbau gibt es gravierende Änderungen: Je nach Schwere des Vergehens verjähren Punkte nach zweieinhalb (Vergehen mit einem Punkt), fünf (Vergehen mit zwei Punkten) oder zehn Jahren (Vergehen mit drei Punkten). Die so genannte Punkte-Amnestie (Verlängerung der Tilgungsfrist), nach der Punkte bei keinem neuen Verstoß oder nach spätestens fünf Jahren doch wieder gelöscht werden, entfällt mit der Reform endgültig. Erhalten bleiben weiterhin freiwillige und neu konzipierte Fahreignungsseminare, mit denen das Punktekonto wieder abgebaut werden kann. Alle fünf Jahre kann ein solches Seminar absolviert und damit ein Punkt abgebaut werden – vorausgesetzt, dass das Punktekonto nicht mehr als fünf Punkte aufweist.

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach frühestens sechs Monaten

Ab vier oder fünf Punkten erfolgt eine Ermahnung seitens der Behörden mit dem zusätzlichen Hinweis, dass Punkte mit einem Fahreignungsseminar abgebaut werden könnten. Bei sechs oder sieben Punkten ordnen die Behörden ein Pflichtseminar an. Durch ein Pflichtseminar können allerdings keine Punkte abgebaut werden. Nimmt man an einem solchen auferlegten Seminar nicht teil, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei acht oder mehr Punkten wird, wie bereits beschrieben, die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein kann dann nach frühestens sechs Monaten und nach bestandener MPU wieder neu beantragt werden.

Nur vereinzelte Bußgelder werden teurer

Der bisherige Stand verrät, dass nur vereinzelte Bußgeldsätze erhöht werden. Gleichzeitig werden die folgenden Verstöße mit einem Punkt bestraft. Die übrigen Bußgelder bleiben dem alten Katalog entsprechend gleich.

  • Handy-Verstoß: 60 € statt bisher 40 €
  • Winterreifenpflicht missachtet: 60 € statt bisher 40 €
  • Vorfahrt missachtet (einfach): 70€ statt bisher 50 €
  • Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen: 60 € statt bisher 40 €
  • Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen + Gefährdung: 70 € statt bisher 50 €
  • Missachtung der Pflicht zur Kindersicherung: 60 € statt bisher 40 €
  • Missachtung der Pflicht zur Kindersicherung + Gefährdung: 70 € statt bisher 50 €
  • Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich: 60 € statt bisher 40 €
  • Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt: 70 € statt bisher 50 €
  • Fahren ohne Zulassung: 70 € statt bisher 50 €
  • Falsche oder unzureichende Ladungssicherung: 60 € statt bisher 50 €
  • Mehr als 8 Monate TÜV überzogen: 60 € statt bisher 40 €
  • Fahren unter 18 Jahren ohne Begleitung: 70 € statt 50 €

Für die folgenden Verstöße gibt es ab Mai 2014 keine Punkte mehr, aber ein höheres Bußgeld:

  • Verbotenes Befahren einer Umweltzone: 80 € statt bisher 40 €
  • Fehlendes Kennzeichen: 60 € statt bisher 40 €
  • Abgedecktes Kennzeichen: 65 € statt bisher 50 €
  • Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage: 60 € statt bisher 40 €
  • Parken in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung: 65 € statt bisher 50 €
  • Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots (LKW): 570 € statt bisher 380 €

Zeitgleich steigen verschiedene Verwarnungsgelder (Falschparken ect.) auf bis zu 55 €, die bisher mit 35 € oder weniger bestraft worden sind. Bußgelder beginnen nunmehr bei 60 €, parallel steigt auch die Eintragungsgrenze in das Verkehrszentralregister von ursprünglichen 40 € auf 60 €.

Vereinheitlichung der MPU

Neben der Vereinfachung des Punkte- und Bußgeldsystems wird auch der MPU-Test, also die medizinisch-psychologische Untersuchung (volkstümlich „Idiotentest“) vereinheitlicht und im Sinn und Zweck klarer, transparenter sowie gerechter gestaltet.

In vielen europäischen Ländern hat sich die Warnwesten-Pflicht längst etabliert. Nun will auch Deutschland nachlegen. (Foto: ADAC Presseportal)
In vielen europäischen Ländern hat sich die Warnwesten-Pflicht längst etabliert. Nun will auch Deutschland nachlegen. (Foto: ADAC Presseportal)

Warnwesten-Pflicht

Nicht schon ab Mai 2014, aber spätestens im Juli, gibt es auch in Deutschland eine Pflicht für das Mitführen einer Warnweste (Europäische Norm EN 471). Diese muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden, um im Falle eines Staus oder Unfalls auf sich aufmerksam zu machen. Fehlt die Warnweste, wird ein bisher unbekanntes Verwarnungsgeld fällig. Autos werden bei der Hauptuntersuchung bemängelt, für Motorräder gilt diese Regelung nicht.

Auch die Hersteller müssen mit neuen Gesetzen rechnen 

Neben den Verkehrsteilnehmern müssen auch die Fahrzeug-Hersteller mit neuen Gesetzen rechnen. Unter anderem müssen ab November 2014 alle Neuwagen mit einer Reifendruck-Kontrolle ausgestattet sein.