Verbotene Wunschkennzeichen: Was ist erlaubt?

Wer innerhalb Deutschlands ein neues Nummernschild benötigt, kann die Buchstaben- und Ziffernfolge nach seinen eigenen Wünschen gestalten und personalisieren. Ermöglicht wird das durch das so genannte Wunschkennzeichen. Mit dem Wunschkennzeichen kann der Fahrzeughalter entsprechenden Einfluss auf die so genannte Erkennungsnummer nehmen und das Nummernschild nach eigenen Wünschen personalisieren. Doch gibt es eigentlich verbotene Kennzeichen? Und wenn ja: Welche Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind beim Wunschkennzeichen verboten?


Kfz-Kennzeichen mit guten Sitten

Viele Autofahrer in Deutschland haben ein personalisiertes Kfz-Kennzeichen. Doch allerlei Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind vom Gesetzgeber streng verboten und dürfen daher nicht verwendet werden. Rechtsgrundlage für das Verbot bestimmter Wunschkennzeichen bildet der § 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Hier heißt es nämlich, dass die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen. Daher ist es eine Frage der guten Sitten, ob das Wunschkennzeichen verboten oder unproblematisch ist. Sowohl bei der Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens als auch bei der Zulassung des Fahrzeugs auf der Zulassungsstelle sollte man deshalb darauf achten, sich nicht für ein eventuell verbotenes Kfz-Kennzeichen zu entscheiden.

Welche Wunschkennzeichen sind verboten?

Insbesondere das schwarze Kapitel der deutschen Geschichte – der Nationalsozialismus – ist dafür verantwortlich, dass heute allerhand Kennzeichen-Kombinationen verboten sind. Wunschkennzeichen mit Nazi-Codes und anderen Zahlencodes werden von den Schildermachern im Internet oder vor Ort meistens erst gar nicht angenommen. Spätestens bei der Zulassungsstelle wird man bemerken, dass Abkürzungen mit nationalsozialistischem Hintergrund gar nicht erst vergeben werden.

Allerdings obliegt die Auslegung der „guten Sitten“ den Bundesländern und ist damit nicht einheitlich geregelt. Auf nationaler Ebene gibt es lediglich Empfehlungen, an denen sich die Bundesländer orientieren können. Lediglich alle Kombinationen bestehend aus „HJ“, „KZ“, „SA“ oder „SS“ sind mittlerweile bundesweit verboten und dürften daher deutschlandweit auf keinem einzigen Kennzeichen zu finden sein. Abhängig vom Bundesland sind allerdings noch weitere Kombinationen möglich, die auf Begriffe aus dem Nationalsozialismus und rechtes Gedankengut hindeuten könnten. Denkbar sind hier Kombinationen wie AH, HH, SS, NS 88. Insofern sind also nicht nur Kombinationen aus Buchstaben und Ziffern, sondern beispielsweise auch doppelte Zahlenfolgen vom Verbot betroffen. Aufgrund der schwierigen Auslegung und uneinheitlichen Regelung wird man jedoch immer wieder auf Kennzeichen mit Nazi-Chiffrenstoßen. In mancherlei Bundesländern wird bei der Bewertung von verbotenen Kennzeichen jedoch eher auf die Kombination geschaut – HH oder AH in Kombination mit einer beliebigen Zahlenfolge können in Bayern beispielsweise völlig unproblematisch beantragt werden. Manchmal wird bei der Vergabe des Kennzeichens auch genauer auf den Antragsteller geschaut und entsprechend individuell entschieden. Sofern also nur die 18-jährige Helena Hartmann die Kombination aus HH-18 beantragen möchte, kann auch ein solches Kennzeichen unter Umständen zu sehen sein. Wichtig ist: Als Autofahrer sollte man natürlich vermeiden, Codes mit Bezug zum Dritten Reich für das Wunschkennzeichen zu wählen. Überhaupt spielen politische Ideologien – egal welcher Art – eher weniger auf das Kfz-Kennzeichen. Um durch ein verwerfliches Gedankengut nicht unbewusst ins Fettnäpfchen zu treten, sollte man sich vor dem Weg zur Zulassungsstelle mit derartigen Nazi-Codes ein wenig befassen und diese auch bei der Online-Wunschkennzeichen-Reservierung beachten. Überhaupt sollte man spätestens bei Zulassungsstelle eine Alternative für das ausgedachte Wunschkennzeichen haben, da dieses unter Umständen bereits vergeben sein kann. Übrigens: Auch Beschriftungen auf Kennzeichenhaltern dürfen keine strafbaren, verfassungswidrigen Symbole oder Parolen enthalten!

Fazit

Chiffren, Codes und Symbole sind fester Bestandteil der Nazi-Szene und sollten bei der Auswahl des Wunschkennzeichens vermieden werden. Allerdings werden die verbotenen Buchstaben- und Zahlenkombinationen auf Kennzeichen nicht einheitlich geregelt, weshalb trotzdem die ein oder anderen Nummernschilder mit offensichtlichem Bezug zur Nazi-Zeit zu sehen sein können. Vereinzelte Kombinationen müssen zwar nicht zwingend mit einem verbotenen Kürzel zu tun haben, trotzdem sollte man bei der Kennzeichenvergabe in jedem Fall ein alternatives Wunschkennzeichen parat halten.