Seit 31.12.2020 gibt es neue Gesetzmäßigkeiten rund um das Thema Drohnen. Da die unbemannten Flugmodelle insbesondere zur Fotografie und Videografie eingesetzt werden, müssen sich Nutzer aus vielen Branchen mit den neuen Drohnen-Regeln auseinandersetzen. Wer eine Profi-Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm steigen lässt, muss sich nach den neuen EU-Gesetzen beispielsweise um einen Drohnen-Führerschein kümmern. Wir klären, wann man den Drohnen-Führerschein benötigt und wo man den Drohnen-Führerschein erhalten kann.
EU-Drohnenführerschein – klein und groß
Ab 31.12.2020 müssen sich Drohnen-Piloten – so genannte Fernpiloten – über neue Regeln beim Umgang mit Drohnen einstellen. Hierzu gehört nicht nur (wie bisher) eine Versicherungspflicht, sondern unter Umständen auch die Pflicht, in Besitz eines gültigen Drohnen-Führerscheins zu sein. Wer also für die Durchführung eines Drohnenflugs verantwortlich ist und beispielsweise Luftaufnahmen vornehmen möchte, muss sich im Regelfall rechtzeitig um einen solchen Drohnen-Führerschein bemühen. Kein Drohnen-Führerschein ist gemäß den neuen EU-Regeln notwendig, wenn die Drohne ein Gewicht von weniger als 250 Gramm aufweist. Dies betrifft beispielsweise Nutzer einer DJI Mavic Mini oder DJI Mini 2. Nutzt man jedoch eine professionellere Drohne wie die DJI Mavic Air 2 oder DJI Mavic 2, muss man im Rahmen der gängigen Anwendungsfälle zumeist im Besitz eines Drohnen-Führerscheins sein. Mit den neuen EU-Drohnen-Regeln unterscheidet man zudem zwischen dem kleinen Drohnen-Führerschein (dem EU-Kompetenznachweis) und dem großen Drohnen-Führerschein (dem EU-Fernpiloten-Zeugnis). Ob man den Drohnen-Führerschein benötigt, hängt vom Modell der Drohne bzw. deren Klassifizierung oder dem Anwendungszweck bzw. Betriebsrisiko ab. Einen detaillierten Einblick in die verschiedenen Regelungen, Sonderfälle und Einstufungen gibt es auf Plattformen wie www.Drohnen.de nachzulesen.
EU-Drohnenführerschein im Scheckkartenformat
EU-Drohnenführerschein mitführen: Wichtig für Fernpiloten ist, dass man den EU-Drohnenführerschein mitführen muss. Hierzu kann man den EU-Kompetenznachweis entweder im PDF-Format downloaden und als DIN-A4-Blatt beim Drohnen-Flug mitführen. Alternativ kann man sich aber auch an einen Fremdanbieter wenden und den EU-Drohnenführerschein im Scheckkartenformat anfertigen lassen – dann kann man den Drohnen-Führerschein in jeder herkömmlichen Geldbörse bei sich führen und jederzeit komfortabel vorzeigen. Im Gegensatz zu anderen amtlichen Dokumenten – etwa dem Personalausweis oder dem klassischen Fahrzeug-Führerschein, muss man sich um den EU-Drohnenführerschein in Form einer Scheckkarte jedoch selbst bemühen. Einen der bekanntesten Anbieter, die den Drohnen-Führerschein im Scheckkartenformat anbieten, gibt es unter diesem Link. Praktisch daran ist, dass der EU-Drohnenführerschein als Scheckkarte besonders witterungsbeständig, klein und langlebig ist. Außerdem kann der Drohnen-Ausweis nicht verkratzen. Da der Führerschein besonders klein und kompakt ist, kann man den Führerschein immer bei sich führen und beispielsweise auch im Rucksack, im Drohnen-Koffer oder bei anderem Drohnen-Zubehör verstauen.
Spezialisierte Anbieter bieten den EU-Führerschein für Drohnen im Scheckkartenformat nicht nur für deutsche Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Bürgerinnen und Bürger aus Österreich, Dänemark oder der Tschechischen Republik an. Hier können sowohl kleine Drohnenführerscheine bzw. der Kompetenznachweis A1/A3 als auch große Drohnenführerscheine bzw. das Fernpiloten-Zeugnis A2 angefertigt werden. Hierfür muss man das originale Dokument lediglich dem Anbieter zusenden, um den Drohnen-Führerschein anschließend als praktische Kunststoffkarte in optimierter Form inklusive QR-Code zu erhalten.
Wie sieht der EU-Drohnenführerschein aus und wo kann ich ihn ablegen?
Online-Lehrgang und Online-Prüfung: Der kleine EU-Drohnenführerschein ist gleichbedeutend mit dem Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs. Bedeutet also, dass man den EU-Kompetenznachweis komplett online erbringen kann. Dieser setzt sich aus einem kurzen Online-Training und einem anschließendem Test zusammen. Wer beispielsweise in der Unterkategorie A1 mit seiner Drohne fliegen möchte, muss daher einen Online-Lehrgang absolviert und erfolgreich mit einer Online-Theorieprüfung abgeschlossen haben. Damit man sich auf die Drohnen-Prüfung vorbereiten kann, gibt es auf der Webseite des LBA (Luftfahrt-Bundesamt) entsprechendes Lehrmaterial und allerhand Informationstexte zum Nachlesen. Sowohl Online-Training als auch Online-Prüfung für das Erlangen des kleinen Drohnen-Führerscheins können ebenfalls auf der Webseite des LBA vorgenommen werden. Für die Anmeldung zur Online-Prüfung werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse benötigt.
45 Minuten für 40 Fragen mit Mehrfachauswahl: Hat man sich mit Hilfe der Onlineschulung erfolgreich für die Onlineprüfung qualifiziert, muss man sich insgesamt 40 Multiple Choice-Aufgaben stellen, die man innerhalb von 45 Minuten bearbeiten kann. Hat man mindestens 75% aller Aufgaben richtig beantwortet, erhält man direkt im Anschluss den Nachweis über die Prüfung des Kenntnisnachweises für Fernpiloten. Hat man den Test nicht bestanden, kann man die Prüfung beliebig oft und ohne Wartezeit wiederholen. Training als auch Prüfung nehmen in aller Regel etwa zwei bis maximal drei Stunden in Anspruch. Das Ergebnis von Schulung und Prüfung kann man sich im Anschluss mit Hilfe einer Übersichtsseite genauer ansehen. So können Kenntnis-Defizite aufgearbeitet werden.
EU-Führerschein als .pdf-Datei: Hat man die Prüfung erfolgreich absolviert, erhält man den EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) im A1/A3-Format als .pdf-Download zur Verfügung gestellt. Der Führerschein kann daher nach Anmeldung im LBA-Prüfungsportal jederzeit kostenlos runtergeladen werden. Zusätzlich wird der Führerschein im PDF-Dateiformat an die entsprechend angegebene Email-Adresse versandt. Der kleine Drohnen-Führerschein hat dann eine Gültigkeit von 5 Jahren.