Neue Standard-Szenarien (STS) für Drohnen

Mit der EU-Drohnenverordnung wurden im Jahr 2021 die Regeln und Vorschriften rund um Drohnen vereinfacht und genauer konkretisiert. Dabei umfasst die EU-Drohnenverordnung nicht nur die Registrierung als Drohnen-Steuerer, die Kennzeichnung der Drohne mittels Drohnen-Kennzeichen oder den „großen“ sowie „kleinen“ Drohnen-Führerschein, sondern auch die so genannten Standard-Szenarien. Darunter versteht man Anwendungsfälle von Drohnen, die mit einem erhöhtem Risiko einhergehen und dennoch keine aufwendige Risikobewertung benötigen. Insofern ermöglichen die „spezielle Kategorie“ und die neuen Standard-Szenarien (STS) für Drohnen die unkomplizierte und unbürokratische Durchführung von Drohnen-Anwendungen. Neben den Standard-Szenarien für klassifizierte Drohnen gibt es auch die PDRS-Szenarien für nicht klassifizierte Drohnen.

Alle Infos: STS und PDRA Standardszenarien


Neue Standard-Szenarien (STS) für Drohnen

Kameradrohnen wie die DJI Mavic 3 Classic werden längst nicht einzig und allein für coole Luftaufnahmen verwendet – auch kommerzielle, landwirtschaftliche und industrielle Anwendungen sind mit Drohnen von Herstellern wie DJI möglich und mittlerweile durchaus üblich. In den vergangenen Jahren haben sich Drohnen beispielsweise bei der Inspektion von Photovoltaikanlagen oder Dächern etabliert. Künftig werden die intelligenten Fluggeräte aber auch beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln oder Insektiziden immer häufiger eingesetzt, schließlich liegen die Vorteile (schnelle Einsatzbereitschaft, geringe Kosten für Anschaffung und Wartung, kleiner Personalaufwand ect. pp.) auf der Hand. Da spezielle Drohnen-Anwendungen in der Regel auch mit einem erhöhtem Risiko einhergehen, waren bislang aufwendige Risikobewertungen oder Aufstiegsgenehmigungen notwendig.

Doch damit soll nun Schluss sein, denn die EU-Drohnenverordnung hat mit der speziellen Kategorie und den Standard-Szenarien eine Möglichkeit geschaffen, um den bürokratischen Aufwand für die Genehmigung eines solchen Drohnen-Einsatzes möglichst zu halten. Die Standard-Szenarien ermöglichen daher Drohnen-Einsätze mit erhöhtem Risiko, ohne dass eine aufwendige Risikobewertung gemäß SORA (Special Operation Risk Assessment) erfolgen muss. Bislang unterscheidet die EU-Gesetzgebung zwischen zwei Standard-Szenarien – dem STS-01 und STS-02. Künftig wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitere Standard-Szenarien für Drohnen geben, wobei es Unterschiede im Hinblick auf die technischen Vorgaben (Drohnen-Klasse), den Anwendungsfall bzw. Einsatzzweck oder Maßnahmen zur Risikominimierung geben kann. Auch die Qualifikation des Drohnen-Steuerers kann je nach Standard-Szenario unterschiedlich definiert werden.

  • STS-01: Das Standard-Szenario STS-01 umfasst Drohnen-Einsätze mit Drohnen der Klasse C5 und Einsätze innerhalb von bewohntem Gebiet oder städtischen Raum, sofern der Flug innerhalb der Sichtweite durchgeführt wird. Der Einsatz der Drohne muss über einem kontrollierten Bereich am Boden erfolgen. Mehr Infos: https://www.drohnen.de/44645/standardszenario-sts-01/
  • STS-02: Das Standard-Szenario STS-02 umfasst Drohnen-Einsätze mit Drohnen der Klasse C6 auch außerhalb der Sichtweite, sofern der Einsatz in einem kontrollierten Bereich am Borden und in dünn besiedeltem Gebiet erfolgt. Mehr Infos: https://www.drohnen.de/44647/standardszenario-sts-02/

Erstes nationales Standard-Szenario DE.STS.FARM

Neben den Standard-Szenarien, die im Rahmen der EU-Gesetzgebung entwickelt werden, wird es künftig auch nationale Standard-Szenarien geben. Eines davon gibt es bereits in Deutschland – das nationale Drohnen-Standardszenario DE.STS.FARM. Dieses Standard-Szenario umfasst Drohnen-Anwendungen, bei denen Gegenstände und Stoffe (z.B. Düngemittel, Insektizide, Pestizide uvm.) über landwirtschaftlichem Grund abgeworfen werden sollen. Speziell für diesen Anwendungsfall dürfen Drohnen innerhalb des nationalen Standard-Szenarios DE.STS.FARM eine Startmasse von bis zu 50 Kilogramm aufweisen. Zudem muss der Drohnen-Steuerer durch Warnhinweise und andere Maßnahmen sicherstellen, dass unbeteiligte Personen oder Tiere nicht verletzte oder gefährdet werden.