Kfz-Tuning: Allgemeine Betriebserlaubnis und Genehmigungen

Was ist Kfz-Tuning eigentlich?

Unter dem Kfz-Tuning versteht man technische oder optische Verbesserungen und Modifikationen. Beim technischen Tuning geht es vor allen Dingen um verbesserte Fahrleistungen und optimierte Motorteile, während beim optischen Tuning das individuelle Erscheinungsbild des Autos im Vordergrund steht. Viele Tuningteile können sowohl ein technisches als auch optisches Tuning umfassen. Welche Tuningmaßnahmen erlaubt und welche verboten sind, regelt der Gesetzgeber mittels Vorschriften und Gesetze. Im Rahmen des Autotunings ist deshalb auch immer wieder die Rede von so genannten Änderungsabnahmen, Teilgenehmigungen oder Teilegutachten. Das alles sind Prüfzeugnisse, die eine Zulässigkeit der Tuningmaßnahme im regulären Straßenverkehr gewährleisten sollen.

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Kfz-Tuning: Betriebserlaubnis und Genehmigungen

  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge: Jeder Hersteller eines Automobils erhält auf das jeweilige, individuelle und einzelne Fahrzeugmodell eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Die ABE des PKWs kann erlöschen, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug verkehrsunsicher bzw. verkehrsuntauglich ist. Wurde einem Fahrzeugtyp eine ABE erteilt, bleibt die Allgemeine Betriebserlaubnis in aller Regel von der Erstzulassung bin hin zur Verschrottung erhalten – es sei denn, es wurden Veränderungen am Fahrzeug durchgeführt, die nicht verkehrssicher und unzulässig sind (z.B. das Montieren einer selbstgebauten Auspuffanlage, zweckentfremdete Kfz-Teile oder der Einbau eigenmächtig verkürzter Federn)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile: Abseits der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge gibt es auch die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile und Kfz-Zubehör – seltener auch als Allgemeine Bauartgenehmigung bezeichnet. Eine solche ABE sorgt dafür, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs beim Anbau von Tuningteilen nicht erlischt. Jedoch kann eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eines Tuningteils besondere Anbauanweisungen sowie das Durchführen einer so genannten Änderungsabnahme bei einer entsprechenden Prüfstelle (z.B. TÜV, Dekra) beinhalten. Ist das jeweilige Fahrzeug nicht in der ABE des Tuningteils aufgeführt, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Außerdem sollte die ABE des Tuningteils – meist wird die ABE direkt beim Kauf mitgeliefert – im Fahrzeug mitgeführt werden. Gleiches gilt für den Nachweis der Änderungsabnahme, sofern die Änderungsabnahme nicht direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde. Tuningteile mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis verfügen darüber hinaus über ein entsprechendes Prüfzeichen. Teile mit einer ABE benötigen in aller Regel keine nachträgliche Prüfung – es sei denn, die Dokumente sehen eine Änderungsabnahme im Speziellen vor.
  • Bauartgenehmigung: Abseits der Allgemeinen Betriebserlaubnis gibt es noch die so genannte Bauartgenehmigung. Bei einer Bauartgenehmigung handelt es sich um ein Prüfzeichen – international auch ECE-Genehmigung bzw. national EG-Typgenehmigung genannt – das für vereinzelte Fahrzeug- und Tuningteile gilt und auf entsprechende Standards bei der Produktion hinweist. Hochwertiges Kfz-Zubehör sowie Tuning-Zubehör verfügt in aller Regel über ein solches Prüfzeichen. Eine nationale Bauartgenehmigung setzt sich aus einer wellenförmigen Linie, einem Buchstaben und einer Ziffer zusammen. Sie regelt die Zulässigkeit von Bauteilen, die beispielsweise innerhalb Deutschlands hergestellt wurden. Die internationale Bauartgenehmigung setzt sich aus einem kleinen „e“ in einem Rechteck (EG-Typgehmigung) bzw. einem großen „E“ in einem Kreis (ECE-Genehmigung) zusammen.
  • Teilegutachten: Mit einem so genannten Teilegutachten werden solche Tuningteile zulässig und legal, die nicht über eine ABE oder eine ECE- bzw. EG-Genehmigung verfügen. Ein Teilegutachten wird vom Kraftfahrtbundesamt sowie von technischen Diensten und Prüfstellen erstellt. Wird ein Tuningteil mit einem Teilegutachten eingebaut, ist stets eine Abnahme durch eine Prüfstelle sowie ein Änderungseintrag in den Straßenpapieren erforderlich.
  • Materialgutachten: Mit einem Materialgutachten ist es möglich, eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation zu veranlassen. Da das Materialgutachten lediglich Aufschluss über die Materialbeschaffenheit des Tuningteils gibt, müssen bei der jeweiligen Prüfstelle unter anderem Veränderungen hinsichtlich Einbauort, Design und Optik, Ausmaße oder Aerodynamik überprüft werden. Anschließend muss der amtliche Prüfer entscheiden, ob das Tuningteil sicher ist und keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat.  Insbesondere heckseitige Tuningteile, etwa Heckdiffusoren aus Carbon oder Kunststoff, haben bei einer Einzelabnahme gute Chancen, sofern ein Materialgutachten vorliegt.
  • Änderungseintrag: Ein Änderungseintrag, daher der Eintrag des Tuningteils in den Fahrzeugpapieren, wird beim zuständigen Straßenverkehrsamt – meist direkt bei der Zulassungsstelle – vorgenommen. Für einen Änderungseintrag bei der Zulassungsstelle werden – wie bei einer Einzelabnahme bei einer Prüforganisation – bestimmte Gebühren fällig.