EU Drohnen-Gesetz

Neue EU-Drohnen-Gesetze: Registrierung – Führerschein – Versicherung

EU Drohnen-Gesetz

Ab Januar 2021 gelten in Deutschland die neuen EU-Drohnen-Vorschriften – genauer gesagt die EU-Drohnenverordnung 2021.

Für die meisten Drohnen-Besitzer und Drohnen-Piloten wirft dies eine große Anzahl von Fragen aus, wie:

  • Was muß ich mit meiner Drohne beachten?
  • Darf ich meine Drohne überhaupt weiterhin benutzen?
  • Was sind die neuen Drohnen-Klassen / Drohnen-Zertifizierungen?
  • Zu welcher Drohnen-Klasse gehört meine Drohne?
  • Benötige in nun eine Drohnenführerschein nach dem EU-Gesetz?
  • Muß ich meine Drohne versichern?
  • Muß ich mich oder meine Drohne registrieren / anmelden?
  • Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?
  • Wie hoch darf ich mit meiner Drohne fliegen?

 

All diese Fragen hängen von sehr vielen Faktoren ab, die in der neuen EU-Drohnenverordnung und somit im Drohnen-Gesetz sehr komplex beschrieben und miteinander verschachtelt sind.

Prinzipiell baut dieses neue Regelwerk auf zwei wichtigen Säulen auf:

EU Drohnen-Klassen

Alle Drohnen werden in so genannte Drohnen-Risikoklassen eingeteilt in Abhängigkeit des Risikos, welches von der Drohen ausgeht. Das Risiko hängt natürlich von vielen Faktoren ab:

  • Gewicht der Drohne
  • mögliche maximale Geschwindigkeit
  • Sicherheitsfunktionen (zum Beispiel Flugzonenbeschränkungen)
  • und vielem mehr.

Die Drohnen-Klassen starten mit C0 (geringes Risiko) und gehen bis C4 (hohes Risiko). Drohnen in den unteren Klassen haben generell erst einmal mehr Freiraum. Mit diesen Drohnen ist mehr erlaubt wie mit Drohnen der oberen Klassen.
Für die einzelnen Drohnen-Klassen gibt es zusätzliche Auflagen, die eine Drohne erfüllen muß. Erfüllt sie diese nicht, wird sie ggf. in eine höhere Klasse eingestuft. Die Einstufung hat der Hersteller vorzunehmen / zu beantragen und er muß die Drohne entsprechend kennzeichnen. Die Prüfung wird seitens der EU-Behörden vorgenommen und die Klassen dann vergeben. Die Einteilung in eine Drohnen-Klasse muß gleich bei der Markteinführung vorgenommen werden und kann nicht nachträglich erfolgen.

Weitere technische Auflagen für die Drohnen-Klassen können zum Beispiel Fernidentifizierungssysteme der Drohen sein.

Je nach Drohnen-Klasse gibt es unterschiedliche Auflagen auch für den Drohnen-Piloten / Drohnen-Betreiber.

Zum Beispiel besteht für den Betrieb fast alle Drohnen und Drohnen-Klassen eine Registrierungs-Pflicht für Drohnen-Piloten. Diese besteht aber in der Regel nicht für die Drohnen, sondern für die Betreiber und Piloten.

Weitere Infos: Registrierung als Drohnen-Pilot / Betreiber beim LBA – e-ID / elektronische EU-Drohnen-Registriernummer.

Kategorien für den Drohnen-Betrieb

Als zweites wird neben der Drohne selbst betrachtet, was der Pilot mit der Drohne vor hat. Also wie hoch das Risiko des Drohnen-Einsatzes ist. Läßt man besondere Spezialszenarien (in der Regel für die Industrie und für Spezialanwendungen) außer acht, so werden alle wichtigen Möglichkeiten für den Hobby-Drohnen-Pilot aber auch die meisten Profi-Einsätze in der Drohnen-Kategorie OFFEN (OPEN) zusammen gefasst.

Diese Kategorie teilt sich in drei weitere Unterkategorien (A1, A2 und A3), die von Risiko des Anwendungsszenarios her abnehmen. Die Unterkategorie A1 hat (wenn man rein den Betrieb betrachtet) das größte Risiko – da diese auch Flühe nahe an Menschen und an Wohngebäuden / Grundstücken etc beinhaltet. Die Unterkategorien A2 und A3 unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, daß der Abstand zu möglichen Risiken (Menschen / gebäuden etc.) vergrößert wird.

EU Drohnengesetz

Die Kombination aus Drohnen-Klasse und Betriebs-Kategorie ergibt nun die Auflagen, die zu erfüllen sind.

Natürlich gibt es auch viele Kombinationen, die ohne weiteres überhaupt nicht möglich sind. So darf ich zum Beispiel mit einer Drohne mit hoher Risiko-Klasse ggf. überhaupt nicht in einem Anwendungsszenario (also einer Drohnen-Betriebs-Kategorie) fliegen, die auch noch ein hohes Risiko besitzt.

Dies bedeutet im Umkehrschluß: je geringer die Risikoeinstufung der Drohne, desto mehr Anwendungs-Kategorien kann ich nutzen (ggf. sogar alle).

So kann es zum Beispiel je nach Kombination aus Drohnen-Klasse und Aufstiegs-Kategorie erforderlich sein, daß der Drohnen-Pilot einen Drohnen-Führerschein benötig. Für manche Drohnen-Klassen ist sogar in jedem Falle ein EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis) erforderlich.

Eine gültige Drohnenversicherung ist in jedem Falle erforderlich – da die Versicherungspflicht für Drohnen oder Luftfahrzeuge allgemein unabhängig von der EU-Drohnenverordnung im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt und vorgeschrieben.