Neue EU-Drohnengesetze ab 2019

Unbemannte Luftfahrzeuge – auch Drohnen genannt – entwickeln sich seit mehreren Jahren zu einem wachsenden Wirtschaftszweig. Sowohl in privaten Bereichen als auch zu kommerziellen Zwecken werden Drohnen immer häufiger genutzt. Erwähnenswert ist hier die Luftbildfotografie – aber auch in der Landwirtschaft, Industrie, Forschung, Forstwirtschaft oder im Rahmen der Überwachung sind Kameradrohnen immer gefragter. Das Potenzial der fliegenden Roboter wurde auch von der Europäischen Union erkannt, die sich nunmehr mit einheitlicheren Regeln und Vorschriften rund um Drohnen befasst. So hat das Europaparlament zusammen mit der EASA gemeinsame Sicherheitsvorschriften für die EU ausgearbeitet, damit künftig nicht jedes EU-Land sein eigenes Süppchen kocht. Die EU-Vorschriften für Drohnen und Multikopter sorgen zugleich für eine Reformierung der europäischen Flugsicherheitsverordnung aus dem Jahr 2008.


EU-Vorschriften sollen Vereinheitlichung schaffen

Seit 2008 wurden Drohnen innerhalb der EU recht problematisch reguliert, da die EU-weiten Drohnen-Vorschriften unter Handhabe der EASA (European Aviation Safety Agency) lediglich solche Modelle umfassten, deren Abfluggewicht über 150 Kilogramm lag. Klassische Consumer-Drohnen für den Privatgebrauch oder kommerzielle Zwecke (Inspektionen, Luftbildfotografie, Vermessung oder Monitoring) sind jedoch deutlich leichter. Für solche Drohnen-Modelle gab es stark fragmentierte Regelungen, die je nach Nation unterschiedlich gehandhabt wurden. Dies ging auch mit unterschiedlichen Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen der Hersteller einher.

Detailliert: Neue EU-Drohnen-Regeln 2018/2019

Die neuen EU-Vorschriften für Drohnen ab 2018 bzw. 2019 haben daher das Ziel, einheitlichere Regelungen und damit auch Rechtssicherheit für EU-Bürger zu schaffen. Bereits Anfang 2018 arbeitete die in Köln ansässige European Aviation Safety Agency einen Entwurf für neue Drohnen-Regularien aus und Mitte des Jahres stimmte das Europaparlament einer Änderung der bisher bestehenden EASA-Vorschriften zu. Die kommende EASA-Verordnung soll daher einerseits die Gesetzmäßigkeiten von 2008 ersetzen und insofern Rechtssicherheit für die Behörden, Betreiber und Drohnen-Haftpflicht-Versicherer in ganz Europa schaffen. Andererseits soll die Zuständigkeit von Drohnen aller Gewichtsklassen künftig in europäischer Hand liegen – daher auch klassische Consumer-Drohnen wie DJI Mavic 2, DJI Phantom oder Parrot Anafi. Darüber hinaus erhalten sowohl EASA als auch nationale Aufsichtsbehörden die Ermächtigung, konkrete Durchführungsmaßnahmen für die Drohnen-Regularien auszuarbeiten. Dazu gehören beispielsweise besondere Identifizierungsmaßnahmen von Drohnen oder die Definition von Risikozonen und Flugverbotszonen, in denen das Fliegen einer Drohne unter bestimmten Bedingungen verboten wird. Die ersten allgemeinen Sicherheitsvorschriften für die EU-Mitgliedsstaaten wurden bereits beschlossen.

Registrierungspflicht, Prüfungen, Kategorisierung

Konkret gehen die neuen Regelungen in der EU-Drohnenverordnung beispielsweise mit einer Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber einher. Kann die Drohne beispielsweise bei einem Zusammenstoß mit einem Menschen mehr als 80 Joule an kinetischer Energie übertragen, muss sich der Drohnen-Halter bzw. Drohnen-Pilot registrieren lassen. In bestimmten Fällen müssen Drohnen-Piloten bestimmte Prüfungen ablegen und einen Kenntnisnachweis oder „Drohnen-Führerschein“ erlangen. Voraussichtlich werden die EU-Drohnengesetze mit fünf Risikokategorien einhergehen. Aktuell sind die EU-Drohnengesetze noch nicht verabschiedet und auch nicht geltend. Innerhalb Deutschlands gilt daher bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Drohnengesetze die bereits bekannte Drohnen-Verordnung aus dem Jahr 2017.