Neues E-Scooter-Gesetz ab Juni 2019

Ende Mai hat das Bundeskabinett über die geplante E-Scooter-Verordnung abgestimmt. Die neue Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) soll Mitte Juni 2019 inkrafttreten und die Elektromobilität in Deutschland revolutionieren. Außerdem soll mehr Rechtssicherheit rund um E-Scooter und Elektro-Tretroller herrschen – diese waren nämlich bislang auf öffentlichen Straßen nicht zulässig.

Mehr dazu: E-Scooter / Elektroroller – Gesetze und Vorschriften


E-Tretroller: Neues Gesetz ab Mitte 2019

Am 17. Mai 2019 gab der Bundesrat bzw. die Länderkammer der neuen Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung mit kleineren Veränderungen grünes Licht. Schon Mitte Juni – noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2019 – soll das Inkrafttreten der neuen Regeln, Vorschriften und Gesetze zum E-Scooter folgen. Das bedeutet, dass E-Scooter nunmehr auf Deutschlands Straßen legal unterwegs sein dürfen. Maximal dürfen E-Scooter 20 Kilometer pro Stunde fahren. Das Mindestalter zum Fahren eines E-Scooters soll bei vollendeten 14 Jahren liegen. Entgegen bisheriger Pläne dürfen E-Scooter und Elektro-Tretroller allerdings nicht auf Gehwegen in Betrieb genommen werden. Auch Fußgängerzonen sind tabu. Stattdessen dürfen die elektromotorisierten Roller lediglich auf Radwegen und Radfahrstreifen benutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, darf man mit einem E-Scooter sowohl innerorts als auch außerorts auch auf die Straße ausweichen. Neben allerhand baulichen Voraussetzungen umfasst die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) auch eine Versicherungspflicht. Demnach müssen Fahrerinnen und Fahrer eines E-Scooters über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Der Versicherungsnachweis ist in Form eines Kennzeichens bzw. Nummernschildes direkt am E-Scooter zu erbringen. Das E-Scooter-Kennzeichen kann dabei nicht nur als Plakette, sondern auch als Aufkleber ausgeführt sein. Eine E-Scooter-Helmpflicht oder einen E-Scooter-Führerschein gibt es jedoch nicht.

Bauliche und technische Vorschriften

Mit den neuen Regelungen und Vorschriften gehen auch allerhand bauliche Voraussetzungen für E-Scooter einher. Um diese im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen, muss das Modell über eine Straßenzulassung bzw. eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) verfügen. Zudem gibt es auch Voraussetzungen an die Bauart des E-Scooters bzw. Elektro-Tretrollers. Diese müssen nämlich über eine Halte- und Lenkstange verfügen, so dass Hiverboards oder E-Skateboards von der neuen Verordnung nicht umfasst sind. Für die E-Tretroller gilt außerdem eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h. Außerdem darf der E-Scooter maximal 70 Zentimeter breit, maximal 140 Zentimeter hoch und bis zu 200 Zentimeter lang sein. Das Eigengewicht darf nicht über 55 Kilogramm liegen. Aber auch die Nennleistung wird reglementiert und darf bei straßenzugelassenen E-Scooter-Modellen nicht über 500 Watt liegen. Ausnahme: Nicht mehr als 1.400 Watt, wenn mindestens 60% der Leistung zur Selbstbalancierung – etwa bei gyroskopischen Balance-Boards – genutzt werden. Außerdem werden Bremsen vorn und hinten oder Aufbau der Beleuchtungsanlage zugelassene für E-Scooter vorgeschrieben.