Günstige Drohnenversicherung von Adam Riese

Wer hierzulande eine Drohne steigen lässt, benötigt eine Drohnen-Versicherung. Eine solche Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – bereits seit 2005 sieht der Gesetzgeber für Flugmodelle wie Kameradrohnen eine Haftpflichtversicherung vor. Dabei kann man sowohl zwischen speziellen Flugmodell-Haftpflichtversicherungen oder normalen Privathaftpflicht-Tarifen wählen. Im letzteren Fall sollte man sich die Versicherungsbedingungen und die Leistungsübersicht des gewählten Versicherungstarifs jedoch genauer anschauen oder sich direkt beim Versicherer informieren. Wer einen enorm günstigen Haftpflicht-Tarif mit Drohnenschutz sucht, könnte aktuell beim Versicherer Adam Riese fündig werden.

Mehr dazu: XXL-Tarif von Adam Riese mit Drohnen-Schutz


Drohnen-Versicherung von Adam Riese

Mit dem XXL-Tarif bietet der Versicherer Adam Riese einen günstigen und zugleich umfangreichen Haftpflicht-Tarif an, der sich auch ideal für Drohnen-Besitzer und Drohnen-Piloten eignet. Denn die angepasste Grunddeckung der Haftpflichtversicherung schließt auch Flugmodelle und Drohnen ein. Der XXL-Tarif deckt das Steuern von Flugdrohnen und Kameradrohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu fünf Kilogramm ab, so dass die meisten Drohnen-Modelle – etwa DJI Mavic 2 oder DJI Phantom 4 – abgesichert werden können. Die Höhe der Versicherungsprämie errechnet sich dabei insbesondere an den persönlichen Daten und Wünschen des Antragstellers. Wer eine möglichst hohe Selbstbeteiligung wählt, erhält die Drohnen-Versicherung von Adam Riese bereits ab 21,30 Euro pro Jahr. Die Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung beläuft sich auf 50 Millionen Euro. Die Anzahl der versicherten Drohnen ist unbegrenzt. Außerdem können auch fremde Steuerer und Piloten mitversichert werden. Nach dem ersten Jahr ist der Versicherungsvertrag täglich kündbar. Außerdem gilt eine weltweite Deckung (abgesehen von US-Gebieten und Kanada). Auf Wunsch erhält man bei Adam Riese sogar eine Familien-Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Schutz.

Haftpflicht-Schutz nur mit Police

Wird man wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens von einem Dritten in Anspruch genommen, prüft der Versicherer, ob und in welchem Umfang man dem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet ist. Wichtig: Das Schadensereignis muss während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten sein. Insbesondere bei Abschluss einer Drohnen-Versicherung oder einer herkömmlichen Privat-Haftpflichtversicherung ist daher darauf zu achten, die Versicherungspolice auch wirklich in den Händen zu halten und die Versicherungsprämie fristgerecht entrichtet zu haben.