Autoverkauf: Tipps und Tricks

Beim ersten Autoverkauf steht man oft vor einer ganz neuen Situation: Vom richtigen Inserat, realistischen Preis und der Aufzählung von Mängeln kann der richtige Autoverkauf manchmal ziemlich schwierig und vor allen Dingen bei Notverkäufen recht nervenaufreibend sein. Doch wer einige grundlegende Tipps und Tricks beim Autoverkauf beachtet, braucht keine Angst beim Autoverkauf haben.


Preis und Inserat

Beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs dreht sich nahezu alles um den Preis. Er ist neben Laufleistung, Mängeln oder Ausstattung ein wichtiger Faktor beim Verkauf aber auch Kauf. Beim Verkauf gilt es, den schmalen Grat zwischen einem möglichst hohen Wiederverkaufswert und einem möglichst attraktiven Angebot zu finden. Denn ein zu hoher Preis kann unter Umständen potenzielle Interessenten verschrecken. Der Preis beim Autoverkauf richtet sich dabei nach dem aktuellen Marktwert des Fahrzeuges, wobei der Marktwert wiederum vom Angebot und der Nachfrage des Fahrzeugmodells sowie den allgemeinen und speziellen Eigenschaften des zu verkaufenden Fahrzeugs abhängig ist. Beispielsweise kann die Nachfrage nach einem optisch besonderen Young- oder Oldtimer deutlich geringer sein, als es es bei der Nachfrage eines unspektakulären Kombis der Fall ist. Das bedeutet zwangsweise aber nicht, dass man ein sehr selten nachgefragtes Fahrzeug nie wieder los wird: Liebhaber und Sammler kennen sich zwar gut aus, werden das Fahrzeug bei einem guten Allgemeinzustand aber auch für den geforderten Preis kaufen. Ist das Angebot des Fahrzeugs hoch, kann der Autoverkauf – sofern man nicht für ein sehr günstiges Angebot bereit ist – unter Umständen lange Zeit dauern. Muss das Fahrzeug schnell weg, bietet sich ein Angebotspreis oder ein nettes Gimmick – zum Beispiel Winterreifen mit gutem Profil – beim Autoverkauf durchaus an.

Wertermittlung des Fahrzeugs

Bei der Wertermittlung des Fahrzeugs selbst sollte man viele Dinge beachten. Unter anderem sind Kilometerstand, Lack- und Interieurzustand, Ausstattung, Motorisierung, Kraftstoffart, Getriebeart, Karosserieform, Baujahr oder Herkunft wichtige Fakten, die auch bei der späteren Preisverhandlung gerne angesprochen werden. Man sollte sich deshalb mit den Eigenschaften des Fahrzeugs und den Stärken sowie Mängeln intensiv auseinandergesetzt haben, damit man den Preis bei einer späteren Verhandlung rechtfertigen kann und nicht so einfach runtergehandelt wird. Übertreiben sollte man es mit den Argumenten aber auch nicht: Gerade in Sachen Optik und Zustand gehen die subjektiven Meinungen vieler Autofahrer weit auseinander, so dass man um einen Vergleich mit anderen Angeboten nicht umhinkommt. Auch in Sachen Ausstattung sollte man wirklich nur das angeben, was auch wirklich im Fahrzeug ist. Nur Profis können pokern und fehlende Ausstattungsdetails verschweigen oder gar Mängel auch ohne Nachfrage verstecken. Kennt man sich mit dem Fahrzeugmodell nicht aus, sollte man erst nach ausgiebiger Recherche erwähnen, welche optionalen Eigenschaften das Fahrzeug besitzt und wodurch es sich von anderen Modellen seiner Preisregion unterscheidet. Deshalb gilt: Beim Autoverkauf stehen Ehrlichkeit und Angemessenheit bereits mit der Wertermittlung und dem Inserat an oberster Priorität, um potenzielle Käufer nicht zu verprellen und unangenehme Preisverhandlungen zu vermeiden.

Wertermittlung und Verkauf von Fahrzeugen

Bei der Wertermittlung von Fahrzeugen ist das Internet heute ein wichtiger Bestandteil. In wenigen Sekunden bekommt man auf Gebrauchtwagenportalen tausende Angebote angezeigt – geordnet nach Marke, Modell, Bauform oder Baujahr sowie Preis und Laufleistung. Diese Portale kann man als kostenloses Werkzeug zur Wertermittlung nutzen, indem man den Zustand des eigenen Fahrzeugs mit anderen Fahrzeugen vergleicht und den Preis entsprechend abwägt. Aber auch kostenlose Wertermittlungen und kostenpflichtige Wertgutachten sind möglich und können ebenso wie die Schwacke-Liste zur Ermittlung des ungefähren Restwerts dienen.

Auto ohne HU oder Unfallwagen verkaufen?

Schwieriger wird der Verkauf an einen Exportverkäufer, etwa wenn das Fahrzeug bereits seit geraumer Zeit inseriert ist oder das Fahrzeug keine HU-Zulassung in Deutschland besitzt. Hier bieten sich seriöse Exporthändler wie jetztautoverkaufen.de an, die abgesehen vom Ankauf gebrauchter Fahrzeuge auch auf die Wertermittlung von Unfallwagen oder gebrauchter Fahrzeuge spezialisiert sind.

Allgemein gilt, dass Exportverkäufer in der Regel überaus gut feilschen können und auch bei den untersten Preisregionen jeden Cent sparen wollen. Doch unter den Exportverkäufern gibt es viele schwarze Schafe, die mit betrügerischen Mitteln und Wegen bereits viele Autofahrer über den Tisch gezogen haben. Beispielsweise sollte man nie in irgendeiner Weise in Vorleistung treten und das Fahrzeug bereits vor der Bezahlung übergeben. Achtung ist auch bei dubiosen 0190er-Nummer auf kleinen Visitenkärtchen geboten, die vor allen Dingen bei so genannten „fliegenden Autohändlern“ gerne als Kostenfalle genutzt werden. Bei der Übergabe selbst sollte man nicht nur hart verhandeln und sich nicht allzu schnell unterbuttern lassen. Viele Exporthändler nehmen sogar weite Strecken auf sich und versuchen schließlich vor Ort, den Preis vom ursprünglich vereinbarten Preis um ein Vielfaches herunterzuhandeln. Wird der Barpreis vor Ort entrichtet, sollte man im Idealfall einen Zeugen – z.B. einen Bekannten oder ein Familienmitglied – bei der Geldübergabe dabei haben. Auch ein von beiden Vertragsparteien unterschriebener Kaufvertrag ist unabhängig vom Verkauf an eine Privatperson oder einen gewerblichen Händler unerlässlich.

Termin, Dokumente und Probefahrt

Den Termin zum Tag des Autoverkaufs sollte man unbedingt einhalten und pünktlich bereitstehen. Zündschlüssel müssen vorhanden sein, damit sich der Interessent ein gutes Gesamtbild vom Fahrzeug machen kann. Kleiner Trick: Wird das Auto kurz vor dem Verkauf gewaschen und im Innenraum gesaugt, entsteht einer gepflegter Eindruck. Das beeinflusst die spätere Preisverhandlung ungemein. Aber auch hier gilt, dass Ehrlichkeit wichtig ist und ein übertrieben geschönter Eindruck – zum Beispiel durch eine Motorwäsche – bei einem geübten Käuferauge schnell nach hinten gehen kann und nur für Misstrauen beim Käufer sorgt. Ist das Auto abgemeldet, sollte man sich vor dem Verkauf über den Transport des Fahrzeugs unterhalten. Wird das Fahrzeug zum Beispiel nicht per Anhänger transportiert, sollte im Vorfeld geklärt werden, wer die roten Nummernschilder (Kurzzeitkennzeichen) zur Überführung des Fahrzeugs mit bringt oder ob das Fahrzeug anderweitig abgeholt wird. Will der Interessent eine Probefahrt machen, sollte man sich Ausweis als auch Führerschein in jedem Falle vorzeigen lassen. Auch sollte geklärt werden, wie lange die Probefahrt dauert, ob der Interessent alleine fahren darf und wo sich der spätere Treffpunkt befindet.

Rechtliche Absicherung ist das A und O

Viele Autoverkäufer nutzen in ihren Inseraten Sätze wie „gekauft wie gesehen“ oder „gekauft wie gefahren.“ Derartige Haftungsausschlüsse sollte man mit Vorsicht genießen und sind insbesondere in juristischer Hinsicht problematisch. Zwar ist solch ein Haftungsausschluss bzw. ein Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen bei einem Privatverkauf zwischen Verbrauchern grundsätzlich möglich, doch in bestimmten Situationen kann man als Verkäufer immer noch haftbar gemacht werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Käufer durch einen manipulierten Kilometerstand, falsche Inspektionsangaben oder bewusst verschwiegene Unfallschäden arglistig getäuscht wird. Der Verkäufer kann mit einem solchen Haftungsausschluss nur solche Mängel bzw. Gewährleistungsansprüche für Mängel ausschließen, die bei Besichtigung der Kaufsache ohne Anwesenheit Sachverständigen auffallen würden. Wird der Käufer allerdings getäuscht oder belogen und wird das Laienwissen des Käufers bewusst ausgenutzt, so gilt der Haftungsausschluss für eben jenen Mangel nicht. Dann kann der Käufer auch bei einem Privatverkauf vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis mindern. Führt der Mangel zu einem Unfall, so kann der Verkäufer sogar zu Schadensersatz verpflichtet werden. Es ist deshalb wichtig, keinen Mangel zu verschweigen und sich beim Autoverkauf genauestens über die Vorgeschichte des Fahrzeugs zu informieren. Denn ob das Fahrzeug tatsächlich unfallfrei ist, kann man in der Regel nur als Erstbesitzer wissen. Auch sonstige Zusicherungen – etwa verbindliche Aussagen über Baujahr, Kilometerleistung oder der Hinweis auf eine HU-Untersuchung – müssen der Wahrheit entsprechen. Bezeichnungen wie „neuwertig“, „guter Zustand“ oder „einwandfrei“ liegen im Auge des Betrachters und sind damit unverbindliche Aussagen. Im Kaufvertrag sollte man deshalb detailliert auf den Zustand des Fahrzeugs eingehen und auch nur die Wahrheit festhalten. Mündliche Verträge sind natürlich auch möglich, es empfiehlt sich jedoch immer die schriftliche Form. Hier sollte man im Idealfall nicht nur die Eigenschaften des Fahrzeugs, sondern auch Name und Wohnsitz, Personalausweisnummer, die ausstellende Behörde des Personalausweises sowie Datum festhalten und sich zudem den Umfang des Verkaufs (Schlüssel, Fahrzeug, Räder) quittieren lassen. Die Zulassungsbescheinigung  Teil II (Fahrzeugbrief) sollte man dem Käufer erst dann aushändigen, wenn der Kaufvertrag unterschrieben oder im Idealfall der volle Kaufpreis entrichtet ist. Dann klappt es mit dem Autoverkauf in jedem Fall.